Wenn Japaner träumen, dann träumen sie in Mangas und Animes.
Dann träumen sie von Robotern, wilden Schiesserein, von starken Helden und jungen Mädchen. Und davon, dass diese Welt vielleicht besser ist.
Zumindest Taichi Takashita tut dies.
Und deshalb kann sich der junge Japaner als einzige Partnerin an seiner Seite auch nur eine junge Dame mit braunen Bambi-Augen vorstellen: Mikuru Asahina.
Problem nur: Mikuru ist nicht real. Soweit wir das verstehen zumindest nicht, denn Mikuru ist eine Manga-Figur.
Und weil selbst in Japan noch nicht Alles möglich ist, darf man mit einer Manga-Figur in seiner Phantasie zwar so alles anstellen, was einem einfällt, nur heiraten darf man sie nicht. Nicht im realen Leben.
Noch nicht.
Doch Taichi Takashita will dies ändern.
Mit einer Online-Petition will er Japans Regierung davon überzeugen, dass im 21sten Jahrhundert “alternative Beziehungen” nicht vor dem Traualtar ausgeschlossen werden dürfen.
Na dann! Mal sehen, wann man in Japan Comic-Charaktere heiraten darf. Und ob die dann auch monogam bleiben dürfen? Da könnte sich ein ganz neuer Industriezweig entwickeln – von “Erschaffern”. (via)

Trackbacks
Kommentare
Na klar, und als nächstes heiratet eine einen Toaster. Erinnert sich noch einer an die simpsons-folge, mit der Kirche wo jeder alles heiraten durfte? Lief doch erst letztens.
Ich hab nix gegen den Mann, ich mag sogar den japanischen Zeichenstil, aber was zu weit geht, geht zu weit.
01.11.2008, 00:19 Uhr, #
Womit Gibson mal wieder “den Vogel abgeschossen” hat: http://en.wikipedia.org/wiki/Idoru ein wunderbares Buch und das Leitmotiv ist eben jenes, nur das der virtuelle Star mit besserer Technologie ausgestattet ist ;-)
21.11.2008, 09:49 Uhr, #
^^
Ohje aber eine Frau hatte doch die Berliner Mauer geheiratet, da ist das auch nichts besonderes.
Ich würde lachen wenn man einestages alles und jeden heiraten dürfte.
> -
28.11.2008, 22:58 Uhr, #
Da es inzwischen sogar schon Länder gibt, wo Schwule heiraten dürfen sollte es nur recht und billig sein imaginäre minderjährige heiraten zu dürfen. Natürlich impliziert dies, dass auch “Gott” als Ehepartner eingetragen werden darf.
27.01.2009, 18:22 Uhr, #