Wieder so eine Abmahnung-wegen-Weblink-Geschichte, die man vor 3 oder 4 Jahren noch nicht für möglich gehalten hätte.
Erneut hat es dabei einen Ex-Chef von mir erwischt: Ich habe, genau wie Eike , nämlich irgendwann mal für den cinefacts.de-Vorläufer dvd-inside.de geschrieben. Wobei, den Namen darf man ja nun auch nicht mehr erwähnen, weil nur Intel inside sein darf (inzwischen aber wohl nicht mehr will).
Jedenfalls hat der gute Darius nun Anfang Juni eine Abmahnung von RTL dafür kassiert, dass er für einen Anbieter von “Online-Videorecordern” geworben und dessen Netzangebot verlinkt hatte.
Darf man nicht, wegen Urheberrecht und so.
Seit Mitte 2005 haben jedoch bereits verschiedene Gerichte im Wege von einstweiligen Verfügungen die Aufzeichnungen von Fernsehsendungen einiger Privatsender durch die Netlantic GmbH auf deren Seite www.shift.tv verboten – wodurch sich auch das eingeschränkte Senderangebot erklärt. So urteilte beispielsweise das LG Leipzig im Mai 2006, dass Online-TV-Recorder gegen das Urheberrecht von RTL verstoßen. c’t hatte sich in der Ausgabe 7/06 ausführlich mit den Diensten und der rechtlichen Einschätzung des Angebots auseinandergesetzt. (Quelle: Heise Online, 07.06.2006)
Da ich mich hier und in meinem privaten Blog auch mal recht positiv über Online-TV-Recorder geäussert habe – wenn auch nicht in werblicher Absicht, sondern in kindlicher Begeisterung (Herrje, es blinkt und verbraucht Strom, was erwartet ihr?), – darf ich nun wohl auch Links löschen gehen. Vorsichtshalber.
Die Argumentation des Leipziger Richters ist übrigens interessant:
Ausnahmen seien zwar Kopien zu reinen Privatzwecken, die beklagte Firma ermögliche ihren Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer nicht möglich wären. Damit verstoße sie gegen das Gesetz. So könnten auch Filme von nicht empfangbaren Sendern (etwa Dritten Programmen) aufgenommen werden.
Dass ich Privatkopien nur in meinem Wohnzimmer erstellen darf, kann ich § 53(1) UrhG nicht entnehmen. Wohl aber, dass ich einen Dritten beauftragen darf, mir unentgeltlich (ok, hier ist ein Haken) bei der Erstellung meiner Privatkopien zu helfen:
§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, [...]. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht [...].
Die Unentgeltlichkeit betreffend könnte man evtl. mit einem Vereinsmodell argumentieren. Also z.B. ein “Verein der gemeinschaftlich Aufnehmenden”, der die Anschaffung und Wartung seiner Online-TV-Recorder durch einen Mitgliedsbeitrags finanziert. Ist jetzt nicht wirklich ein Geschäftsmodell, wäre aber vielleicht eine Lösung.
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Kommentare
Richtig, genau da>/i> ist der Haken :-)
08.06.2006, 20:05 Uhr, #
Kann mir mal jemand diesen Rechtssprech erklären: “So könnten auch Filme von nicht empfangbaren Sendern (etwa Dritten Programmen) aufgenommen werden.” Ich bezahle doch schließlich GEZ für diese ganzen Sender, es ist ja nicht meine Schuld, dass ich beispielsweise H3 nicht über Kabel empfangen kann (aber gern wollte). Wenn ich also einen Online-Anbieter nutze, um irgendwie an H3 zu kommen, dann ist das illegal. Und das alles, weil mein Kabelanbieter lieber Neun Live einspeist als Hessen?
08.06.2006, 20:48 Uhr, #
Kann denn irgendein Amt/Richter/Verantwortlicher richtig mit “neuen” Medien umgehen?
Ich meine die Dinger sind auch nicht anders als der Heimrecorder… Umd das mit den öffentlichen schon wieder…
Diese Korintenkackerei in unserm Land geht mir langsam richtig gegen den Strich.
09.06.2006, 06:27 Uhr, #
Wie löst dann “TV-Spielfilm” in ihrem Online-Angebot ihre Verlinkungen zu dem Online-Videorekorder save.tv? Faktisch zu jedem Sender und Sendeangebot wird ein Link zu dieser Online-Recording-Dienstleistung gesetzt.
09.06.2006, 07:44 Uhr, #
Michelle: Das ist ein bisschen komplexer ,)
Mit den Rundfunkgebühren, die von der GEZ freundlicherweise eingesammelt werden, finanzierst du de facto zwar die öffentlich-rechtlichen Sender wie H3, hast aber keinen konkreten Anspruch auf Empfang in der von dir bevorzugte (bzw. technisch erzwungenen, wenn du z.B. keine Antenne oder Sat-Schüssel anbringen darfst) Form.
Rundfunkgebühren werden – ganz vereinfach gesagt – fällig, sobald man irgendein Gerät zum Empfang bereithält. Was das dann real empfangen kann ist nicht von Belang. Da wirst du dich mit deinem Kabelanbieter auseinandersetzen müssen.
Privatkopien, und um die geht es hier ja eigentlich, sind nochmal eine andere Baustelle. Solange kein Kopierschutz oder eine “offensichtlich rechtswidrig erstellte Vorlage” verwendet wird, ist es – nach allgemeiner Rechtsaufassung, ausser in Leipzig – egal, was als Vorlage verwendet wird bzw. ob man die Kopie im eigenen Wohnzimmer anfertigt.
Du kannst auch einen beliebigen Dritten bitten, dir eine Kopie anzufertigen. Solange dies unentgeltlich geschieht, gibt es kein Problem. Die Wohnzimmeranalogie oben ist in der von Heise zitierten Form maximal unsinnig.
Herr Schwaner: Das ist eine gute Frage. Ich nehme einmal an, dass die Verlinkung nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern, analog wie bei cinefacts.de oben, im Rahmen einer Vertriebspartnerschaft erfolgt.
Bei Heise Online wird leider nicht klar, ob konkret eine solche Vertriebspartnerschaft Auslöser für die Abmahnung war, ich nehme aber an, dass, wenn die Angebote grundsätzlich widerrechtlich Kopien anbieten, bereits eine Verlinkung ohne kommerzielle Hintergedanken (erfolgreich) abmahnbar ist. Analog etwa zun den Abmahnungen von Bloggern, die letztes Jahr ein russisches mp3-Portal verlinkt hatten.
09.06.2006, 15:36 Uhr, #
Moment mal, bezieht sich das jetzt nur auf shift.tv, oder -im Grundsatz- auch auf onlinetvrecorder.com? Der ist schließlich gänzlich kostenlos. Und da steht immerhin in den TOS, dass man nur aufnehmen darf, was man ohnehin empfangen kann.
11.06.2006, 14:58 Uhr, #
Siehe dazu auch http://www.urheberrecht.org/news/2713/.
Ad Astra
11.06.2006, 23:51 Uhr, #
Achim: Keine Ahnung. Shift.TV jedenfalls nimmt eine monatliche Gebühr und das scheint der Ball des Anstoßes zu sein.
Ad Astra
11.06.2006, 23:53 Uhr, #
leute lasst Eure Links stehen, mal mehr Mut und Standhaftigkeit. Die Anwälte werden ja immer dreister. Was erlaubt ist und was nicht nzgl. Links steht doch alles hier :
http://www.linksandlaw.de
10.12.2006, 02:03 Uhr, #