Auch wenn das Thema eigentlich durch ist, ich hätte da noch einen kleinen Nachtrag zur Debatte um dieses Bild, die “Du bist Deutschland”-Kampagne und das Urheberrecht.
Vor 10 Tagen zog Zeit-Blogger Falk Lüke mit seiner Polemik “Denn Du bist Journalist Blogger” den Zorn von halb Klein-Bloggersdorf auf sich. Dabei war sein Hinweis auf mögliche Urheberrechte am – von zahlreichen Blogs und Webforen veröffentlichten – Propagandamaterial durchaus berechtigt.
Einer der Kernpunkte der damaligen Diskussion war die Frage, ob und wann das Bild erstmalig veröffentlicht wurde. Die Antwort ist durchaus entscheidend:
§72 UrHG sagt uns, dass der Schutz für (einfache) Lichtbilder ? im Gegensatz zu Lichtbildwerken, dort sind es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ? 50 Jahre nach ihrer Veröffenlichung bzw. Herstellung (wenn nicht veröffentlicht) erlischt. (Medienrauschen, 25.11.2005)
Ich hatte damals argumentiert, dass eine zeitnahe Veröffentlichung, zum Beispiel in einer Tagesszeitung, recht wahrscheinlich gewesen sein dürfte.
Es gab aber auch noch eine andere Möglichkeit: Eine erstmalige Veröffentlichung irgendwann zwischen 1955 und 1985.
Sagen wir am 5.12.1981.
In diesem Fall wäre das Bild noch bis Ende des Jahres 2031 urheberrechtlich geschützt und dürfte nur mit Zustimmung der entsprechende Rechteinhaber veröffentlicht werden.
Eine Nachfrage beim Archiv der Stadt Ludwigshafen, aus deren Veröffentlichung “Ludwigshafen – ein Jahrhundert in Bildern” das fragliche Bild gescannt wurde, bringt nun ein wenig Klarheit in die Sache:
Sehr geehrter Herr Schaefers,
[...] Das Foto ist authentisch und Teil unserer Sammlung von Fotos zur NS-Zeit. Veröffentlicht wurde es lediglich 1999 und 2003 in stadtgeschichtlichen Publikationen. Aus der 99er hat es dann jemand herausgescannt und ins Netz gestellt. [...]
Mit freundlichem Gruß
i.A.
Dr. Stefan Mörz
Ausgehend davon, dass es sich nicht um ein (künstlerisches) Lichtbildwerk handelt – was man durchaus argumentieren könnte – wäre das Bild damit inzwischen gemeinfrei, da es nicht in den ersten 50 Jahre nach seiner Herstellung (wohl zwischen 1933 und 1935, in Frage kommt u.a. eine Veranstaltung 19. August 1934) veröffentlicht wurde.

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Kommentare
Jörg-Olaf,
danke für die Mühe der Aufklärung!
05.12.2005, 22:14 Uhr, #
Selbiges von hier.
06.12.2005, 09:38 Uhr, #
ich finde die diskussion sinnentleert und lächerlich. auf dutzenden blogs wurde das bild bereits veröffentlicht und nun wird im nachhinein darüber diskutiert, ob das nun rechtens war oder nicht. mehr heuchlerische rechtsaufklärung geht ja kaum.
06.12.2005, 09:51 Uhr, #
Mich wundert es nicht, dass das Bild vermutlich urheberrechtlich unproblematisch ist. Aber wie sieht es mit der Buchseite aus? Geniessen solche stadtgeschichtlichen Publikationen etwa keinen Urheberschutz? Oder ist der “auzugsweise Nachdruck” in diesem Fall ausdrücklich erlaubt?
Ich möchte hier nix anprangern, interessant finde ich die Frage trotzdem.
06.12.2005, 11:08 Uhr, #
Ausserdem ist es wohl als Bildzitat (wie auch schon in der vorigen Diskussion angemerkt) verwendbar.
06.12.2005, 20:33 Uhr, #
Felix: Nur der Form halber: Ich befürchte, dass Udo Vetter hier zumindest ungenau argumentiert hat. Die Sache mit dem Bildzitat ist wohl nicht so trivial, wie ich es mir wünschen würde.
06.12.2005, 22:36 Uhr, #
@Felix: Ob Du die Diskussion auch noch lächerlich finden würdest, wenn Du dieses Bild auf Deiner Seite gehabt hättest und deswegen ein freundlicher Herr mit der Berufsbezeichnung “Anwalt” bei Dir an der Tür klopfen würde, um munter Zahlungen von Dir für die Veröffentlichung einzutreiben? Ich glaube kaum! ;-)
08.12.2005, 08:48 Uhr, #
@finyard: war das denn irgendwo der fall? Ich glaube kaum.
08.12.2005, 09:35 Uhr, #