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Nächste Runde im Musikwahnsinn.

Wer glaubt, die Sperrverfügungen der GEMA gegen Internetprovider seien bis auf weiteres nicht mehr steigerungsfähig, wird heute vom deutschen Ableger der IFPI überrascht.

Die Vertreter der deutschen Musikindustrie gehen – gestützt durch eine Entscheidung des Landgericht München I – nicht nur gegen ein allseits bekanntes – und nach allgemeiner Einschätzung in der Fachpresse bisher auch durchaus legal nutzbares – russisches Portal für Musikdownloads (PDF) vor, sondern auch gegen dessen Verlinkung etwa in Testberichten und auf Webseiten.

[...] Hierauf müssen sich auch diejenigen einstellen, die für solche illegalen Online-Angebote Werbung treiben oder sie anderweitig unterstützen, indem sie beispielsweise “Gebrauchsanleitungen”, positive “Testberichte” oder Links bereitstellen. Sogar eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hat auf ihrer Webseite nicht nur auf das in Deutschland illegale russische Angebot verlinkt, sondern den Dienst auch noch als “richtungsweisend” und “perfekt” angepriesen. Mehrere Musikunternehmen gehen jetzt, vertreten durch die Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, gegen solche Unterstützer vor. Neben Abmahnungen und Aufforderungen, Links auf das illegale Angebot zu entfernen, haben die Rechteinhaber in den eklatantesten Fällen auch die zuständigen Aufsichtsbehörden und Kontrollgremien eingeschaltet, um die Missstände zu beseitigen. (Pressemeldung der IFPI, 06.07.2005)

Interessant wird es, wenn man obiger IFPI-Pressemeldung die kritisierten Quellen gegenüberstellt. So heißt es bei SWR3 zum Beispiel (Name des Angebots aus nahe liegenden Gründen ausgesternt):

***.com bleibt konstant im Mittelfeld bei einer Trefferquote von 62 Prozent der gesuchten Titel. In hohem Maße dafür verantwortlich ist der gut sortierte Back-Katalog. Die Technik, die hinter ***.com steckt, ist weiterhin richtungsweisend- hier können sich ausnahmslos alle anderen Anbieter viele große Scheiben abschneiden. Perfekt: Musikstücke im gewünschten Format und mit der gewünschten Qualität, keine Einschränkungen beim Brennen. (Quelle: SWR3)

Wenn der Verweis auf die bessere Technik eines in Russland völlig legalen Angebots schon einklagbar sein sollte – wo sind die Grenzen?

Ah, Details und mehr nun auch bei Heise Online.

Nachtrag, 08.07.: SWR3 hat die kritisierte Webseite inzwischen vom Netz genommen:

Kommerzielle Musik-Downloads

Diese Seite wird zurzeit geprüft hinsichtlich etwaiger Aktualisierungen.

Heise Online hingegen scheint lieber offensiv auf eine Klärung der Rechtslage hinzuarbeiten. Vielen Dank.

Trackbacks

  1. Dani Bloggt!
    06.07.2005, 14:07 Uhr
  2. Dobschats Weblog
    06.07.2005, 23:12 Uhr
  3. Mein Parteibuch
    07.07.2005, 09:59 Uhr
  4. IFPI vs. Allofmp3: Unliebsame Post auch für Blogger, medienrauschen
    08.07.2005, 17:02 Uhr
  5. yamb - mein notizblog » Blog Archive » IFPI vs. Allofmp3: Unliebsame Post auch für Blogger
    08.07.2005, 17:02 Uhr
  6. Treehuggin’ pussy - Dei Vorhersage: Weiterhin niedrige CD-Verkäufe
    08.07.2005, 19:12 Uhr
  7. waldar.twoday.net
    09.07.2005, 16:04 Uhr

Kommentare

  1. Hmmm… das ist ja interessant. Man darf also nicht auf http://www.4110MP3.com verlinken (sollte das angebot illegal sein), aber die ifpi stellt einen eingescannten antrag als pdf online (siehe link oben), in dem der name der domain steht. also, wo liegt die grenze?

    1. der link darf in keiner Form veröffentlicht werden (hallo ifpi?!?)

    2. der link darf in keiner form auf einer HTML-Seite vorkommen, aber in einem anderen Format, z.B. PDF (lächerlich, was ist mit feeds, etc.)

    3. der Link darf nicht im Klartext veröffentlicht werden, aber in Bildern (rofl, innerhalb weniger wochen wäre das netz voll mit link-in-bild-listen)

    4. der link darf im klartext, aber nicht als html-link veröffentlicht werden (viel spass bei copy-paste)

    ergo?
    entweder die regel zur veröffentlichung von links ist vollständig unlogisch, unpraktikabel und leicht umgehbar, oder die ifpi hat sich soeben strafbar gemacht mit einer praxis, gegen die sie eben selbst angehen will.

    mein gott… mir wird schwindlich… die logischen zirkel drehen sich immer schneller… AAAAAHHHH!

    Mark
    06.07.2005, 17:19 Uhr, #
  2. Ganz Einfach.
    Wer die Kohle hat nutzt das Deutsche Abmahnwesen. Wer mehr Kohle hat, hat gewonnen..
    Wann wird eigentlich das “A” ins Urheberrecht aufgenommen? Das “T” macht ja auch schon Probleme.
    Evt sollte ein fiffigees Kerlchen vorsichtshalber als erster sich seinen Namen schützen lassen. Nicht das bei jeder Unterschrift demnächst Lizensgebühren fällig sind. Solange es den Beteiligten Anwälten Spass bereitet Abmahnungen zu schreiben, denn das Schreiben reicht ja schon um zu kassieren, wird rein garnichts passieren. Das ist wie in einem Haifischbecken. Nur das halt eine Fassade mit Krawatte diese Rolle übernimmt.
    Aber solang ein Fleischfaktor sich anbiedert und ein Plagiat von der Dame aus der USA her gibt, wird wenigstens die Leichtbekleidungs-Industrie einen Batzen vom Braten bekommen. Schließlich benötigen wir ja das alltäglich Verlautbarte Geseiere des Wachstums. Fleischfaktor ist Heldin der Arbeit, und Popstars wird nachts gleich per 0190 Angewählt. Schließlich geht es um die gute alte Tante GEMA, deren Verteilungsschlüssel, wohl auch ein Geheimnis ist, und bleiben wird.
    http://de.indymedia.org/2005/06/121890.shtml

    tütensuppe
    06.07.2005, 22:05 Uhr, #
  3. Da kann man eigentlich nur eins sagen: Das sind absolut größenwahnsinnige Contentfaschisten.
    Globalisierung funktioniert nunmal nicht nur für die Industrie, sondern auch für uns Kunden. Wenn die Firmen alles im Osten produzieren, weil es dort günstiger ist, dann nehme ich mir auch das Recht raus im Osten zu kaufen.

    Satan Claus
    06.07.2005, 23:10 Uhr, #

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Autor Jörg-Olaf Schäfers

Datum 06.07.2005, 13:51

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