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Kinderpornographie: Strafanzeige gegen Sat.1

Die Polizeiaktion “Mikado” gegen Kinderpornographie im Internet sorgt für Aufsehen und Reaktionen: Ausgehend von einer Anzeige des AKTE-Reporters Ronald Matthäi nahmen der Hallenser Oberstaatsanwalt Peter Vogt Anfang 2006 Ermittlungen auf und überprüfte im Rahmen dieser 22 Millionen Kreditkartennutzer in Deutschland unter die Lupe.

Dies hat – neben den festgestellten 322 Tatverdächtigen – ein großes Medienecho und eine Anzeige gegen die Ermittlungsbehörden eingebracht.

Nun gibt es eine weitere Anzeige. Diesmal bei der Staatsanwaltschaft Dessau. Dort wurde Strafanzeige gegen die Redaktion der Sat 1-Sendung “Akte 07″ gestellt. Außerdem zeigen die Steller Lutz und Sylvia Baier in der gleichen Anzeige auch den ausführenden Oberstaatsanwalt Peter Vogt sowie die beteiligten Polizeibeamten und Mitarbeiter des LKA Sachsen-Anhalt an.

Der Grund für die Anzeige: Ein Mitarbeiter der Akte-Redaktion übergab Oberstaatsanwalt Vogt Anfang 2006 Ausdrucke von kinderpornografischen Websites und machte sich damit strafbar, da er das illegale Material in seinem Besitz hatte. Dies verstößt gegen § 184 b StGB. Der Mitarbeiter – so die Argumentation der Anzeigenstelle – hätte seine Entdeckung auch ohne materielle Nachweise bspw. durch einen Telefonanruf mitteilen können.
Weiterhin habe ein Filmteam die Beamten bei den anschließenden Hausdurchsuchungen begleitet und dabei u.a. kinderpornographisches Material abgefilmt. Diese Bilder seien verpixelt im Rahmen der Sendung ?Akte 07/02? vom 09.01.2007 ausgestrahlt worden. Da sich die Redaktion allerdings auch im Besitz des Ursprungsmaterials befindet – also des unverpixelten – sei auch hier der Tatbestand nach § 184 gegeben. Deswegen erstatte man Strafanzeige wegen Beschaffens, Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Schriften.

Die Anzeige ist in soweit interessant, das die Akte-Redaktion in der Vergangenheit bereits mehrmals solch ein Vorgehen im Zusammenhang mit Kinderpornographie gezeigt hat und so über derlei illegale Geschäfte berichtete.
Nun muss man gespannt sein, was aus der Anzeige wird, denn allein zuständigen Ermittlungsbehörden ist der straffrei Besitz derlei illegalen Materials gestattet.

Trackbacks

  1. Operation Heisse Luft : Burks’ Blog
    04.01.2008, 13:32 Uhr

Kommentare

  1. Und wieder einmal mehr beißt sich der Hund selber in den Schwanz!

    Sebastian
    16.01.2007, 08:57 Uhr, #
  2. Ich befürchte, das Ganze wird unter den Teppich gekehrt. Denn die Aktion zeigt deutlich, dass auch bei uns der Zweck die Mittel heiligt.

    herby
    16.01.2007, 09:21 Uhr, #
  3. lieber schweigen und die fresse halten, um keine eigene anzeige zu bekommen…wo leben wir eigentlich?? hier geht es nicht um kleinstkriminalität, sondern um ein organisiertes netzwerk, welches kaum durchdrungen werden kann…ich würde es auch so machen…

    jd
    31.01.2007, 16:06 Uhr, #
  4. Es wäre ein unglaubliches Armutszeugnis, wenn das wirklich vor Gericht durch kommt. Die Reporter bringen diese Aktion erst richtig ins Rollen und sollen dafür auch noch bestraft werden. Also einfach nur den Kopf in den Sand stecken und nichts tun – Dann hat man vielleicht glück und wird nicht von den Mühlen der Justiz zermahlen…Eine Frechheit!!!!!!!!!!!!!!!

    #
    15.02.2007, 16:32 Uhr, #

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Autor Thomas Gigold

Datum 15.01.2007, 21:56

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