Google vor Rückzug aus China?
Breaking News: Some Bullshit Happening Somewhere
Jugendzeitungen mit Verletzung journalistischer Normen?
Blau im Social Web
Der Untergang des Hauses Murdoch

IFPI vs. Allofmp3: Unliebsame Post auch für Blogger

Inzwischen haben auch Blogger Post von der Kanzlei Waldorf wegen der Verlinkung des russischen Musik-Downloadportals “Allofmp3″ erhalten.

Die Kanzlei Waldorf verlangt im Auftrag ihrer Mandaten, darunter die Major-Labels edel records, EMI, SONY BMG, Universal und Warner, die umgehende Löschung entsprechender Links:

Sie sind daher gem. §§ 97, 19a UrhG, 823, 830 Abs. 2 BGB i. V. m. § 8 Abs. 2 Satz 2 TDG verpflichtet, den illegalen Hyperlink SOFORT zu entfernen bzw. die automatische Weiterleitung auf die fragliche Internetseite SOFORT zu sperren. (Quelle: Anschreiben der Kanzlei Waldorf)

Dem medienrauschen vorliegenden Schriftverkehr nebst Ausdrucken nach, geht es bei den beanstandeten Einträgen nicht um Werbung/das Anpreisen des Portals, sondern um persönliche Meinungsäußerungen, wie sie in einem privaten Blog die Regel sind.

Ausriss kaeng.org, 08.07.2005

Wer kein gesteigertes Interesse an einer unter Umständen kostspieligen Brieffreundschaft mit den Anwälten der Musikindustrie hat, sollte daher sein eigenes Blog auf entsprechende Einträge durchgehen.

Bonuslevel, bisher ohne Beachtung: Die Verlinkung in Kommentaren. Für diese ist man als Blogger zwar nicht pauschal haftbar zu machen, was aber nicht bedeutet, dass es nicht doch versucht wird.

Nachtrag: Laut Heise Online gab es, neben den oben erwähnten Anschreiben mit der nachdrücklichen Aufforderung zur Linklöschung, inzwischen auch erste kostenpflichtige Abmahnungen. Die – nach Angaben der Kanzlei Waldorf – weniger als 10 abgemahnten Privatpersonen sehen sich mit einer Forderung von 3980 Euro konfrontiert (Streitwert: 75.000 Euro).

Nachtrag II: Laut IT&W hat die Zeitschrift CHIP in ihrem Onlineangebot (inkl. Foren) alle Links auf das inkriminierte Portal gelöscht. Schwach.

Trackbacks

  1. Treehuggin' pussy
    08.07.2005, 19:11 Uhr
  2. blogshop
    09.07.2005, 02:26 Uhr
  3. /* basquiat's lovely winter riot */
    09.07.2005, 11:20 Uhr
  4. RAINonline » Legal illegal
    31.07.2005, 00:07 Uhr
  5. yamb - mein notizblog » Da war doch noch was.
    22.11.2005, 22:32 Uhr
  6. Hinweis: Heidi Klum möchte nicht gebloggt werden., medienrauschen
    01.01.2006, 14:25 Uhr
  7. yamb - mein notizblog » Hinweis: Heidi Klum möchte nicht gebloggt werden.
    01.01.2006, 14:25 Uhr
  8. Legal illegal at RAINonline
    08.03.2006, 17:01 Uhr
  9. Mein Parteibuch
    20.10.2006, 01:47 Uhr

Kommentare

  1. mag schon sein, daß die Seite in Russland nicht illegal ist. Aber es ist auch richtig, daß von dem dort verdienten Geld nur die Betreiber was haben, nicht aber die Künstler an deren Werken sie sich bedienen. Wäre das anders, könnte man Verständnis haben. Daß die IFPI wegen Links auf allofmp3 abmahnt und hohe Summen fordert, die auf den finanziellen Ruin der Abgemahnten abzielen, ist eine miese Tour wie sie nicht anders zu erwarten war. Vielleicht haben Anwälte da neue Einnahmequellen entdeckt.

    Man kann ja auch Abmahnen ohne gleich eine horrende Rechnung zu schicken, die im Übrigen auf einer Phantasiesumme basiert.

    Und dann kommt schließlich der Oberhammer: die MI selbst verlinkt auf allofmp3, wenn man auf ihrer Seite in der Suche entsprechendes fragt. Also sollten diese Superhirne sich konsequenterweise selbst abmahnen.

    Im übrigen haben diese Superhirne drei Dinge nicht begriffen:

    1. mit ein paar Klicks kann ich durchs ganze Internet reisen und ein Link auf eine Seite stellt noch keine Möglichkeit illegaler Downloads dar. Das macht nur die Seite selbst.

    2. nicht jeder, der auf allofmp3 verlinkt, weiß daß diese Seite oder deren Angebot in Deutschland illegal ist. Schließlich steht das nicht auf der Seite. Und um die Strafbarkeit oder Illegalität des Angebotes zu erkennen, müßte man weitere Informationen haben. Es wird dort Geld verlangt, also kann jemand ohne diese Infos davon ausgehen, daß es sich um ein legales Angebot handelt.

    3. die MI schafft sich durch ihre Abmahnwellen und Kostennoten, die möglicherweise auf den finanziellen Ruin des Abgemahnten abzielen, ein schlechtes Image. Dummheit könnte man meinen. Oder falsche Berater.

    Har
    09.07.2005, 10:46 Uhr, #
  2. Quoting Har: Aber es ist auch richtig, daß von dem dort verdienten Geld nur die Betreiber was haben, nicht aber die Künstler an deren Werken sie sich bedienen.

    Ja, u.a. weil sich die Musikindustrie querstellt. Dazu zur Einleitung aus c’t 5/2005:

    Im Urheberrecht gilt das so genannte Territorialitätsprinzip, nach dem ein Online-Dienst für alle Länder, von denen aus ein Download möglich ist, Lizenzen erwerben muss. Zugleich darf eine deutsche Verwertungsgesellschaft nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Lizenzen vergeben.

    Nun gibt es zwischen den Verwertungsgesellschaften natürlich Abkommen (inbesondere das sogenannte „Santiago“-Abkommen von 2000), die die internationale Nutzung der Rechte von GEMA/GVL-Künstlern regelt.

    Siehe dazu in der FAQ der GEMA:

    Wie funktioniert der internationale Schutz?

    Der GEMA obliegt nicht nur die treuhänderische Wahrnehmung der ihr von ihren Mitgliedern eingeräumten Rechte, sondern auch dir treuhänderische Verwaltung der ihr von Dritten durch uni- oder bilaterale Verträge zur Verwertung übertragenen Rechte. Durch den Abschluß solcher Verträge verfügt sie praktisch über das Weltrepertoire in der Musik.

    Umgekehrt sichert die GEMA auf der Grundlage dieser Verträge auch die Wahrnehmung der Rechte ihrer eigenen Mitglieder im Ausland. Gegenwärtig ist die GEMA durch ein Netz von uni- und bilateralen Verträgen mit 74 Verwertungsgesellschaften bzw. Agenturen für öffentliche Aufführungsrechte und/oder mechanische Vervielfältigungsrechte verbunden.

    Den Künstlern ihr Geld zukommen zu lassen, wäre also grundsätzlich kein Problem. AOMp3 hat nämlich durchaus einen gültigen Vertrag mit der russischen Verwertungsgesellschaft ROMS (War auch im inzwischen nicht mehr erreichbaren SWR3-Artikel erläutert):

    Die auf das ausländische Repertoire entfallenden Anteile an den gezahlten Tantiemen würde ROMS gerne an seine ausländischen Schwestergesellschaften wie z.B. die deutsche GVL weiterleiten. Aber hierzulande weigert sich die Plattenindustrie, den Verwertungsgesellschaften die Rechte für Internet-Downloads einzuräumen.

    Zu den Fragen (Und bitte beachten, dass ich kein Jurist bin):

    Auch wenn das Angebot tatsächlich illegal wäre (was nicht bereits dadurch “offensichtlich” wird, dass Heise Online und wir hier eine entsprechende Entscheidung zitieren …), die Kopiervorlagen, die angeboten werden, sind es nicht, da es – wie gesagt – einen gültigen Vertrag mit der ROMS gibt.

    Damit sind Downloads nach dem derzeit gültigen deutschen Urheberrecht wohl legal.

    Schließlich ist nach § 53(1) UrhG nicht die Kopie aus offensichtlich illegal angebotenen Quellen ist verboten, wie oft kommuniziert wird, sondern bisher nur die Kopie von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage!

    Habe ich hier bei Medienrauschen auch schon einmal etwas ausführlicher erklärt. Siehe hier Filesharing: Die Sache mit den illegalen Quellen und den rechtswidrig hergestellten Vorlagen

    Siehe dazu auch den oben schonmal verlinkten Text bei in der c’t 5/2005.

    Ändern könnte sich das freilich mit der nächsten Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (irgendwann bald), die auch den Download aus offensichtlich illegalen Quellen verbieten soll:

    Nur eine “redaktionelle Klarstellung” soll den Tauschbörsen-Nutzern endgültig ihr illegales Treiben vermasseln: So dürfen künftig, so Zypries, “offensichtlich widerrechtlich zum Download angebotene Werke” nicht kopiert werden. Bisher hatte der Gesetzestext allein auf ein Vervielfältigungsverbot von einer “rechtswidrig hergestellten Vorlage” abgestellt. (Quelle: c’t aktuell, 09.09.2004)

    Wie ein Anbieter den Download aus Ländern, für die man keine Lizenz hat, effektiv unterbinden soll, ist noch eine ganz andere Geschichte. Da wird es die IFPI dann wohl auch mit einer Sperrungsverfügung auf Zugangsebene versuchen.

    So gesehen werden die nächsten Monate richtig interessant. Nicht unbedingt erfreulich, aber interessant.

    Jörg-Olaf Schäfers
    09.07.2005, 13:08 Uhr, #
  3. Vielleicht kann man einer Abmahnung entgehen in dem man einfach über Google verlinkt:

    http://www.google.de/search?q=allofmp3&&btnI=yes

    soll die MI doch mal Google verklagen!

    dirk
    28.07.2005, 18:41 Uhr, #

Kommentar verfassen

Bitte an die Netiquette halten. Name und E-Mail sind Pflichtangaben,
E-Mail wird nicht veröffentlicht

Autor Jörg-Olaf Schäfers

Datum 08.07.2005, 16:58

Tags , ,

Share  auf Facebook teilen via twitter teilen auf delicious.com speichern

medienrauschen.de ist eine Veröffentlichung der medienrauschen UG (haftungsbeschränkt), medienrauschen.com
2004-2010, Alle Rechte vorbehalten. Die Rechte der einzelnen Einträge liegen bei den jeweiligen Autoren.
Datenschutzrichtlinien. Weitere Informationen: Medienrauschen, Archiv, Impressum, Kontakt