Nun ist die Katze endlich aus dem Sack. Im Auftrag der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) forderte die Rechtsanwaltskanzlei BBH 42 deutsche Internetprovider auf, ihren Kunden den Zugriff auf einschlägig bekannte Filesharing-Portale des eDonkey-Netzwerkes zu blockieren.
Weil die “Betreiber/Hintermänner” dieser “illegalen Download-Portale” sich “nur äußerst schwer oder gar nicht ermitteln lassen können” und “die Server selbst an unterschiedlichen Orten weltweit verstreut” seien, könne man verlangen, dass “die Vermittler”, also die Zugangsprovider den Zugriff unterbinden. (Quelle: Heise Online, 01.07.2005)
Die Forderung richtet sich also nicht gegen die Provider, auf deren Webservern die möglicherweise unzulässigen p2p-Seiten liegen (Ob ein reines Indexverzeichnis, also ein Angebot, wo keine urheberrechtlich geschützten Dateien zum direkten Download angeboten werden, rechtlich überhaupt zu beanstanden ist, wäre ohnehin noch zu klären), sondern an Zugangsprovider wie T-Online, AOL und Co.
Das Vorgehen der GEMA ist damit vergleichbar mit den Sperrverfügungen, die die Bezirksregierung Düsseldorf Anfang des Jahres 2002 erlassen hatte. Ziel war damals die Blockade des Zugriffs auf zwei rechtsextremistische Webseiten in den USA.
Wobei, nein, Ziel eigentlicher weniger Sperrung der beiden Naziseiten, sondern die Klärung der Frage, ob man von Zugangsprovidern die Blockade durchgeleiteter Inhalte verlangen kann. Die beiden Naziseiten, die für die deutsche rechtsextreme Szene ohnehin nicht von nennenswerter Bedeutung waren, waren nur Mittel zum – so hoffte man – gesellschaftlich akzeptierten Zweck.
Ob diese Art der Zensur rechtlich überhaupt zulässig ist, und nicht – wie Kritiker betonen – gegen die in Artikel 5 des Grundgesetzes manifestierte Rezipientenfreiheit verstößt, ist bis heute nicht abschließend geklärt.
Rezipientenfreiheit, auch Informationsfreiheit, ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren. In Deutschland wird die Rezipientenfreiheit, durch Art.5, Abs.1, S.1, 2.HS des Grundgesetzes gewährleistet. Sie schützt sowohl die Entgegennahme als auch das aktive Beschaffen von Informationen und ist damit in gewisser Weise das Gegenstück zur Meinungsfreiheit, die den Menschen das Recht gibt, Meinungen zu veröffentlichen. (Quelle: Wikipedia)
So gesehen verwundert der Vorstoß der GEMA durchaus. Zum einen ist die rechtliche Basis des Begehrens mehr als wacklig, zum anderen ist die GEMA als privatrechtliche Verwertungsgesellschaft selbstverständlich nicht in der Position amtliche “Sperrverfügungen” zu erlassen. Vielleicht ging den Verantwortlichen einfach die Geduld aus. Und ein Testballon kann ja nie schaden. Versuchen kann man es ja mal. Steter Tropfen höhlt …
Dass Sperrverfügungen für die Musikindustrie durchaus interessante Instrumente zur Durchsetzung der eigenen Positionen sein könnten, betonte Dr. Thorsten Braun, Syndikus der Deutschen Landesgruppe der IFPI e.V., bereits 2002 gegenüber der Netzinitiative ODEM.org:
Im Gespräch mit ODEM erklärte Dr. Thorsten Braun, Syndikus der Deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. (Verband der Musikindustrie), dass sie »sehr aufmerksam« die Sperrverfügungen in NRW verfolgen und die weitere Entwicklung abwarten. Zur »Rechtsdurchsetzung« sei das System sehr interessant.
Schon 1999 hatte die IFPI ein »Rights Protection System« (RPS) vorgestellt (siehe Telepolis: Nationales Internet), mit dem ausländische Webseiten blockiert werden sollten, entwickelt. Nicht verwunderlich ist da, dass Braun sich Sperr-Anforderungen bzw. die Übermittlung von zu sperrenden URLs »durchaus vorstellen« kann. Ebenso hält er eine »Filterung für wünschenswert«, die direkt beim Provider bestimmte Dateien bei Filesharing-Diensten blockiert. (Quelle: ODEM.org, Dokumentation zu den Sperrverfügungen in NRW)
Die Reaktionen bei den betroffenen Zugangsprovidern sind laut Heise Online recht unterschiedlich:
T-Online und AOL etwa bestätigten den Eingang der Sperrungsaufforderung, wollten aber noch keine rechtliche Bewertung abgeben. [...] Unter der Hand war von mehreren Providern bereits zu hören, dass erwogen wird, die Sperrungsaufforderung mit einer negativen Feststellungsklage zu kontern. Im Rahmen einer solchen Klage könnten die betroffenen Unternehmen auf eigene Initiative gerichtlich klären lassen, ob die von der GEMA geltend gemachten Ansprüche rechtlich Bestand haben.
Schaun ‘mer mal, wie der Kaiser sagt.
Schließlich war diese Woche auch auf einer anderen Ebene wieder Bewegung in die Diskussion um Sperrverfügungen gekommen. Nach einem Bericht von Monika Ermert bei Heise Online lässt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) derzeit ein Gutachten erstellen, ob und in welcher Form Sperrungen auf der Zugangsebene technisch zu realisieren sind.
Pikanterweise u.a. von Andreas Schachtner (IntraNet GmbH, Bonn), der mit KJM-Mitglied Michael Schneider (BOCATEL Invent GmbH, Königswinter) nicht nur im Netzwerk “Creativ Connected” verbunden ist, bzw. war:
Mit ihrer jeweils knapp zehnjährigen Erfahrung in der New Economy offerieren die Gründer von Creativ Connected, Michael Schneider, Frank Simon, Peter Faisst und Andreas Schachtner ihren Kunden einzigartigen Mehrwert und Expertise. [...] Produkte, die im Netzwerk entwickelt wurden, sollen sich nachhaltig am Markt etablieren. (Quelle: Marketing Factory)
Zusammen hatten Schachtner und Schneider auch 2002 den sogenannten “Filterpiloten” für die Bezirksregierung Düsseldorf entwickelt. Im Test hatte sich das System damals zwar als nicht praxistauglich erwiesen, inzwischen werden aber Filter mit vergleichbarer Technik (BGP-Routing) produktiv eingesetzt. Zum Beispiel um Phishing-Attacken ins Leere laufen zu lassen.
Achja, falls jemand richtig viel Langeweile haben sollte, empfehle ich diesen Thread im Forum von Heise Online, entstanden im Dezember 2003. Es diskutieren: Alvar Freude (ODEM.org), “sastre” (aka Michael Schneider) und meine Wenigkeit. Mein Lieblingszitat stammt von KJM-Mitglied Michael Schneider höchstselbst:
Wer schlau ist, verläßt die KJM sobald die Diskussion mit den ISPs stattgefunden hat, um dann für gut dotierte Beraterjobs frei zu sein. Bis dahin sind auch in allen anderen wesentlichen Bereichen die wichtigsten initialen Entscheidungen gefallen, so dass der Berater mit einem ganz erheblichen und fast uneinholbaren Herrschaftswissen ausgestattet wäre. Dagegen ist die Vermarktung eines Filterpiloten “Peanuts”.
… so gesehen kann es freilich auch nicht schaden, wenn die KJM-Gutachten von einem alten Kumpel ausgearbeitet werden ,) Kurze Wege und so …

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Kommentare
Hier wären meine Vorschläge:
Micro$oft erlässt Sperrverfügungen gegen apple, Open-Source-Projekte und webblogs die kritisch über M$ berichten.
Die Filmindustrie erlässt Sperrverfügungen gegen Medien die sich in Ihren Kritiken negativ zu neuen Filmen äußern.
Ma$terCard erlässt Sperrverfügungen gegen alle Zahlungssysteme die, auch die Bezahlung über VI$A anbieten. Hoteltickets, Bahntickets und alle Restaurants dürfen während der WM 2009 nur Ma$terCard akzeptieren.
Zugegeben, es ist übertrieben. Aber so wie sich die Netzwelt / Konzernwelt entwickelt hat, weiß man nicht was Firmen und Verbänden noch einfällt.
02.07.2005, 10:24 Uhr, #
In “1984″ wurde die totalüberwachte Welt zu düster dargestellt, um real vorstellbar zu sein. So wird es niemals wirklich kommen, dachten alle. “Brave new World” skizziert schon recht gut, unter welchen Voraussetzungen wir uns nur allzu willig allen denkbaren Kontrollen unterziehen. …
Wenn wir uns die Realitäten heute ansehen, haben wir beide Visionen inhaltlich schon erreicht wenn nicht gar überschritten – und ein Ende ist nicht abzusehen.
Kaum bombem ein paar Hirntote im Glauben an den Weisungscharakter jahrhunderte alter Schriften hier und da etwas rum (ist zwar zynisch: aber die Terror-Opferzahlen sind ein Witz gegenüber allen möglichen anderen gewaltsamen Konflikten auf dieser Welt…) schon geben allen willig gute Stücke Ihrer Selbstbestimmung ab – denn SIE HABEN JA NICHTS ZU VERBERGEN. Ziemlich naiv!
Dies ist das eine Spielfeld derer, die auf diesem Wege glauben alle anderen kontrollieren zu können. Ein anderes Spielfeld ist die liebe Technik, denn die Möglichkeiten einer totalen Überwachung und der damit einhergehenden Einschränkungen sind enorm – und sie werden ALLE wie sie da im Zuge des “Fortschritts” entstehen, auch genutzt werden. Jeder einzelne von uns ist gefordert sich zu informieren und entsprechend zu wehren. Ich empfehle hierzu unter anderem http://www.odem.org
. (P.S. Habe nichts mir der Seite zu tun und daher kein Eigeninteresse an der Bewerbung.)
03.07.2005, 16:10 Uhr, #
Wir müßten mal alle (aber wirklich alle!!) zwei Tage nicht ins Kino gehen, keine DVDs, keine Alben und und und kaufen.
Damit die mal sehen, dass wir mit uns nicht alles machen!
Internet zensieren wie in China oder wa?
05.07.2005, 23:04 Uhr, #
JVOMEA hi jonsf!
24.06.2007, 15:50 Uhr, #
kdgPWq dfgfdg
25.06.2007, 20:24 Uhr, #