Nein, das Internet als Archiv reicht der Bundesregierung nicht aus. In einem wahnwitzigen Akt der Demonstration von Unkenntnis hat die Bundesregierung heute die umstrittene Verordnung (PDF-Datei) über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) in Kraft gesetzt.
Der Verordnung zufolge müssen nicht nur Bücher, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse und physischen Medien, sondern auch alle, nicht als “lediglich privaten Zwecken dienende Websites” (was das ist, lässt der Gesetzgeber ähnlich wie beim Telemediengesetz wieder einmal außen vor) an die Nationalbibliothek geliefert werden. Vornehmlich als PDF.
Andernfalls kann nach einem Ordnungswidrigkeitsverfahren auch eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro verhangen werden.
Das Unternehmen ist umstritten, aber vor allem wahnwitzig.
Niemand hat bisher eine Idee, wie die Nationalbibliothek das Vorhaben stemmen soll oder technisch meistern will. Zumindest einmal verzichtet man bis zu einer Klärung der Machbarkeit – trotz des heutigen Inkrafttretens des Verordnung – auf Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Dass das Sammeln aller Webseiten Blödsinn ist, weiß man indes durchaus auch bei der Nationalbibliothek. Dort nämlich sammelt man bereits seit Mitte 2006 ausgewählte Webseiten. “Das ist ein Riesenfeld, es gibt um die zwölf Millionen Domains, also Internet-Adressen, in Deutschland. Die alle zu sammeln, ist unmöglich, zumal sie sich ja auch ständig ändern – Spiegel Online sieht jeden Tag anders aus“, erklärte Reinhard Altenhöner, DNB-Abteilungsleiter für Informationstechnologie erst Ende Mai.
Der Regierung ist das egal, bei ihr ist die Sammelleidenschaft erwacht. Verbindungsdaten, Banken, Webseiten, … ;)
Mehr Informationen: heise, E-Fee IT, Nationalbibliothek, der Spiegel (vor einem Jahr)

Dazu fiel mir heute morgen nur ein:
“PFLICHTABLIEFERUNG VON MEDIENWERKEN AN DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK” – STASI-METHODEN REVISITED – UND DIE BERICHTE MUSS MAN SELBST TIPPEN!
23.10.2008, 11:01 Uhr, #
Vielleicht sollten wir alle jeden Tag ein PDF unserer Seiten erstellen und ganz prophylaktisch an die Deutsche Nationalbibliothek schicken – nur so, für den Fall, dass ein Google-Ad-bepflastertes Internet-Tagebuch (ja, ich verwende den Ausdruck mit Absicht, damit er auch im Bundestag verstanden wird!) doch mal als kommerzielles und damit ablieferungspflichtes Medienwerk eingestuft wird.
Nicht, dass wir hier irgendwie in Verzug kommen…
23.10.2008, 11:43 Uhr, #
Habe die Nationalbibliothek mal angerufen. Das Ergebnis gibt es hier zu lesen: http://www.blogh.de/870
23.10.2008, 18:08 Uhr, #
Locker bleiben, es gibt genug Ausnahmen:
http://www.netz-id.de/ablieferungspflicht-fur-webseiten-tritt-in-kraft/
24.10.2008, 08:11 Uhr, #
Das Internet ist kein Archiv. Ein Archiv ist das, was statisch in einem Regal steht, egal ob Buch oder elektronisches Medium. Und eine Nationalbibliothek ist keine Stasi-Behörde, sondern in erster Linie eine Bibliothek, die das bewahrt, was auch nach deinem Tod noch der Nachwelt erhalten bleiben soll.
In diesem Sinne wäre ein erhebliches Maß an Sachlichkeit der grundsätzlichen Idee höchst dienlich.
24.10.2008, 11:28 Uhr, #
Nachdem ich ja inzwischen in Kontakt mit der DNB bin, habe ich dort auch ein hohes Maß an Sachlichkeit gehört. So ist denen zum Beispiel klar, dass jemand wie WELT Online keine PDFs abliefern wird. Aber die Verordnung bleibt schon abendheuerlich.
24.10.2008, 11:41 Uhr, #
@ Besim Karadeniz: Du bittest um Sachlichkeit? Wer hat denn mit der Verarsche angefangen?
24.10.2008, 15:29 Uhr, #