Auf 60 Seiten skizziert das ZDF, wie man sich die Inhalte der Mediatheken bei ARD und ZDF in den kommenden Jahren vorstellt. Unter der Prämise des 12. Rundfunkstaatsvertrag dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender Sendungen eigentlich nur sieben Tage lang zum Abruf ins Internet stellen. Über alle anderen Dinge muss ein Kontrollgremium auf Basis des nun vorgelegten Telemedienkonzepts entscheiden.
ARD und ZDF wollen Nachrichten, Magazine, Dokumentationen und Reportagen künftig ein Jahr lang im Internet präsentieren. Kinder- und Bildungsangebote würde man gern zwei bis fünf Jahre im Netz belassen.
Das Bewegtbild sei die “Kernkompetenz” des Senders, sagt ZDF-Intendant Markus Schächter, und unterstreicht damit nicht zuletzt auch die Forderung nach einer Freiheit der Bewegtbilder öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten im Web. Man sehe – so das Konzept – “keine relevanten Auswirkungen auf die Werbeeinnahmen anderer Onlineanbieter”. Eine Konter zur Verlagswirtschaft, die in Monaten vor Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags immer wieder interveniert hatte, durch die vielfältigen Web- und Video-Angebote von ARD und ZDF gäbe es eine Wettbewerbsverzerrung und damit Werbeausfälle seitens der Verlage.
Pressemitteilungen zu den Konzepten: ARD und ZDF (dort auch abrufbar die Konzepte von ZDF, 3sat und Phoenix als PDF)